Sie haben ein Wohnmobil
mit einem Fiat Motor
gekauft?

Der Fiat-Ducato Wohnmobil-Abgasskandal nimmt immer mehr Fahrt auf. Ebenso wie viele andere Fahrzeughersteller in den letzten Jahren, ist auch Fiat in Abgasmanipulationen verwickelt. Es besteht der erhebliche Verdacht, dass Fiat in Motoren, die überwiegend in Wohnmobilen eingebaut werden, illegale Abschalteinrichtungen eingebaut hat. Aufgrund dieser Abschalteinrichtungen wird auf dem Prüfstand vorgetäuscht, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhalten.
Im normalen Straßenbetrieb überschreitet der Abgasausstoß allerdings die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.
Insgesamt sind über 200.000 Fahrzeuge betroffen. Mittlerweile gibt es zahlreiche verbraucherfreundliche Gerichtsurteile, die Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche zusprechen.
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Mehr zum Wohnmobil Abgasskandal
Vom Wohnmobil Abgasskandal sind unterschiedliche Hersteller betroffen
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Hier die Antworten auf einige der wichtigen Fragen:
Fiat-Ducato / Wohnmobil – Abgasskandal
Worum geht es bei dem Fiat-Ducato – Abgasskandal?
Wie viele andere Marken in den letzten Jahren, sind auch die Diesel-Motoren des Herstellers Fiat-Chrysler dessen Nachfolgekonzern Stellantis ist, vom Abgasskandal betroffen. Auch bei Fiat Ducato Motoren besteht der erhebliche Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Software installiert ist. Mit dieser Abschalteinrichtung erkennt das Fahrzeug anhand der Software, dass es sich vor einer zuständigen Prüfbehörde auf dem Prüfstand befindet und reduziert dabei die Emissionen, indem es mehr Gase im Motor einbehält, um damit auf dem Prüfstand zu suggerieren, dass das Fahrzeug im Betrieb auf der Straße die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhält.
Die Fiat-Ducato Motoren sind neben den Fiat Fahrzeugen auch in den Fahrzeugen der Marken Jeep, Alfa Romeo und Iveco verbaut.
Bereits im Jahr 2017 hatte die Environmental Protection Agency (EPA) in den USA Manipulationen an Dieselmotoren von Fiat Chrysler aufgedeckt. Fiat Chrysler nahm in den USA umfangreiche Vergleichszahlungen in Höhe von 800 Mio. Dollar vor.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte im Juli 2020 nunmehr Ermittlungen in Deutschland wegen des Verdachts der Manipulation von Diesel-Motoren des Herstellers Fiat-Chrysler aufgenommen und eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht und darin mitgeteilt, dass wegen des Verdachts des Einbaus von unzulässigen Abschalteinrichtungen in diesen Motoren ermittelt wird.
Während die Fahrzeuge im Testbetrieb die zulässigen Grenzwerte für Stickoxyde einhalten, schaltet die Abschalteinrichtung die Abgasreinigung im Realbetrieb weitgehend ab. Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist untersagt. Fahrzeuge mit einer solchen Abschalteinrichtung sind nicht genehmigungsfähig, weswegen Fahrverbote oder Stilllegungen bzw. Betriebsuntersagungen drohen.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlichte im Februar 2021 einen Rückrufbescheid bezüglich eines Fahrzeugs des Modells Iveco Daily. In der Beschreibung begründete das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf damit, dass durch eine ungeeignete Software Störungen auftreten können, durch die sich „die Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert.“
Auch der Europäische Gerichtshof hat bereits mit Urteil aus Dezember 2020 die in Fiat Ducato Motoren eingebaute Einrichtung als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der europäischen Richtlinie EG-Verordnung Nr. 715/2007 eingeordnet.
Im Laufe des Jahres 2021 hat es von Deutschen Gerichten bereits mehrere Urteile gegen Fiat-Chrysler bzw. Stellantis gegeben. Fiat Chrysler wurde mehrfach zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.
Ist Ihr Fahrzeug betroffen?
Insgesamt sind mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen.
In besonderem Maße sind Wohnmobile von den Dieselmanipulationen betroffen. Die Fiat-Ducato Motoren sind in vielen Wohnmobilmarken, wie etwa Hymer, Dethleffs, Knauss, Capron, Carado, Hobby oder Rapido eingebaut. Auch in vielen anderen Wohnmobilmarken werden die manipulierten Motoren verwendet.
Es handelt sich um Fahrzeuge mit Baujahr oder Erstzulassung in den Jahren zwischen 2014 bis 2019.
Bei den betroffenen Motoren handelt es sich um solche der sogenannten „Family B“ der Klassen Euro 5 und Euro 6. Motoren der neueren Euro 6d– Reihe sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Folgende Motoren sind nach dem veröffentlichen Merkblatt der Staatsanwaltschaft namentlich betroffen:
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1,3 Liter Multijet
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1,3 Liter 16V Multijet
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1,6 Liter Multijet
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1,6 Liter
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2,0 Liter Multijet
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2,0 Liter
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2,2 Liter Multijet II
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2,3 Liter
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2,3 Liter Multijet
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3,0 Liter
Auch wenn in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft der 130 PS, 2,3 Liter Multijet Euro 6 Motor nicht aufgelistet ist, sollten Sie dennoch nicht zögern und einen Anwalt einschalten. Denn auch dieser Motor wird auf der Internetseite von Fiat mit der Reduktion von Nox-Emissionen beworben und wird mit den 150 PS und 180 PS Motoren in einem Atemzug genannt und gleichgesetzt.
Im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief sowie im Kaufvertrag sind sämtliche Daten zu ihrem Fahrzeug enthalten. Daraus ist auch ersichtlich, welcher Motor in Ihrem Fahrzeug verbaut ist.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Internetseite.
Ich teile Ihnen mit, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und es sich für Sie lohnt, juristische Schritte einzuleiten und gegebenenfalls zu klagen.
Was Sie tun können und was Sie verlangen können?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, also auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug – um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs zu klagen. Abzüglich des Nutzungsersatzes für den Zeitraum, in dem das Wohnmobil genutzt wurde bzw. bei normalen PKW für den die gefahrenen Kilometer, erhält man somit in der Regel einen Großteil des Kaufpreises zurück. Die Gesamtnutzungsdauer bei Wohnmobilen wird in der Rechtsprechung zwar unterschiedlich beurteilt. Gleichwohl ist eine Gesamtnutzungsdauer von etwa 25 Jahren als realistisch anzusehen.
Zwar ist grundsätzlich auch Schadensersatz in Form des Ausgleichs des Minderwertes denkbar und grundsätzlich auch das Aufspielen des Software-Updates. Allerdings gehen mit dem Aufspielen der Software erhebliche Beeinträchtigungen der Dauerhaltbarkeit und Langlebigkeit des Motors einher. Denn um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten werden im Realbetrieb auf der Straße durch das Software-Update mehr Abgase im Motor einbehalten, sodass es zu intensiveren Verschmutzungen im Motor kommt.
Dadurch werden umfangreiche Instandhaltungs– und Wartungsarbeiten notwendig. Zudem wird die Leistungsfähigkeit verringert sowie der Spritverbrauch deutlich erhöht. Denn wenn das Abgasrückführungsventil unter normalen Nutzungsbedingungen ebenso funktioniert wie auf dem Prüfstand führt dies dazu, dass mehr Abgase im Motor einbehalten werden, der Verbrauch steigt, die Leistung sich verringert und deutlich kostspieligere Instandhaltungsarbeiten anfallen. Auch ein Software-Update kann daher den Mangel nicht beheben. Die Lebenszeit des Motors wird in jedem Falle verkürzt. Insofern ist auch ein eventuelles Softwareupdate wertlos. Es ist Ihnen daher nicht zumutbar, das Fahrzeug mit Software-Update weiterhin zu nutzen.
Sollte das Software-Update allerdings nicht durchgeführt werden, obwohl es angeordnet ist, sind die außerhalb des Prüfstandes ausgestoßenen Abgase deutlich höher, sodass die gesetzlich vorgesehenen Grenzwerte für den Stickoxidausstoß nicht mehr eingehalten werden.
Dies wiederum hat das erhebliche Risiko der Betriebsstilllegung zur Folge, wenn das Kraftfahrtbundesamt dazu verpflichtet, das Software-Update aufzuspielen.
Grundsätzlich ist für die Anordnung des Rückrufs bzw. die Betriebsuntersagung die italienische Typgenehmigungsbehörde zuständig. Eine solche Betriebsuntersagung wurde bisher nicht erlassen. Auch ein Software-Update wurde von Fiat-Chrysler dementsprechend bisher nicht zur Verfügung gestellt.
Gleichwohl besteht die Möglichkeit, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nach den europarechtlichen Vorschriften nicht an die (nicht erhobenen) Maßnahmen der italienischen Typengenehmigungsbehörde gebunden ist, sondern eigenständig Rückrufbescheide und Betriebsuntersagungen erlassen kann.
Dass dies zukünftig geschehen wird, ist sehr wahrscheinlich. Denn bereits im Jahr 2021 teilte das Kraftfahrtbundesamt der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einem später veröffentlichten Schreiben mit, dass auch bei eigenen Messungen des KBA bei Wohnmobilen „hohe Stickoxid-emissionen aufgrund von Unzulässigkeiten festgestellt wurden“.
Man habe die zuständigen Typgenehmigungsbehörden bereits aufgefordert, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Weiterhin hieß es: „Da bisher von den zuständigen Behörden keine Maßnahmen eingeleitet wurde, werden unsererseits bereits weitere Schritte geprüft, damit die Unzulässigkeiten in den betroffenen Fahrzeugen entfernt werden."
Es ist also damit zu rechnen, dass es in naher Zukunft zu Rückrufbescheiden durch das KBA bezüglich der Fiat-Ducato Motoren in Wohnmobilen kommen wird.
Ärgerlich ist für Wohnmobilinhaber zudem, dass häufig Sonderausgaben für zusätzliche Einbauten, Einrichtungen und Sonderausstattung getätigt worden sind. Allerdings können auch diese Aufwendungen, die auf das Wohnmobil gemacht worden sind, gemäß §347 Abs.2 S.2 BGB im Wege des Aufwendungsersatzes geltend gemacht werden.
Aufgrund der sehr hohen Kaufpreise, insbesondere für Wohnmobile, sollten Sie nicht zögern, sondern anwaltlichen Rat einholen.
Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine E-Mail oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf meiner Internetseite auf. Ich berate Sie persönlich.
Mein Fahrzeug ist finanziert, kann ich trotzdem klagen?
Sollten Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben und das Fahrzeug im Zuge dessen an die Bank zur Sicherung übereignet haben, können Sie dennoch im eigenen Namen Ihre Ansprüche geltend machen und Klage erheben. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Sie als Vertragspartner trotz der Finanzierung sowohl zum Rücktritt als auch zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer berechtigt sind.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit, von Ihrer Bank eine Ermächtigungserklärung einzuholen, die Sie dazu berechtigt, die Ansprüche im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen.
Wann tritt Verjährung ein?
Die Mängelgewährleistungsrechte gegen einen Händler verjähren 2 Jahre nach dem Kauf bzw. nach Ablieferung des Fahrzeugs beim Käufer.
Im Übrigen sind auch Schadensersatzansprüche gegen Fiat Chrysler bzw. das Nachfolgenunternehmen Stellantis selbst wegen sittenwidriger Täuschung aus §826 BGB geltend zu machen. Die Verjährung beträgt 3 Jahre nach Kenntnisnahme von den anspruchsbegründenden Tatsachen.
Sollten Sie sich fragen, ob Ihr Fahrzeug auch von dem Fiat-Ducato Abgasskandal betroffen ist und sich nicht sicher sein, was zu tun ist, sollten Sie jetzt handeln. Kommen Sie auf mich zu. Rufen Sie an. Ich berate Sie bei dem Gespräch persönlich über Ihre Ansprüche und das weitere Vorgehen.