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Arzt und Patient

Medizinrecht

Schnelle Hilfe - Schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche 

Wie kann ich Ihnen im Medizinrecht helfen?

Die professionelle Hilfe eines Anwalts ist im Medizinrecht insbesondere geboten bei:

  • Arzthaftungsrecht: Geltendmachung und Durchsetzung von Schmerzensgeld– und Schadensersatzansprüchen (insbesondere Haushaltsführungsschäden, Verdienstausfallschäden, vermehrten Bedürfnissen etc.) nach ärztlichen Behandlungsfehlern (Kunstfehlern), Diagnosefehlern, Befunderhebungsfehlern und Aufklärungsfehlern.

  • Zahnarzthaftung:Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen und Neuanfertigungen sowie Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen und Rückforderungen des gezahlten Honorars oder Erstattung der Nachbehandlungskosten nach fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung, zum Beispiel bei:

  • Zahnersatz, fehlerhaften Implantaten (möglicherweise    Kontraindikation wegen zu wenig Knochensubstanz im Implantationsbereich), Zahnkronen, Wurzelbehandlungen, Prothesen, Brückenversorgungen, Planungsfehlern (z.B. nach Fehleinschätzungen von Röntgenbefunden und in der Folge fehlerhaften prothetischen Planungen), Zahnextraktionen (Zahnentfernung) trotz Kontraindikation

  • Verfahren im Krankenversicherungsrecht nach dem SGB V beispielsweise nach verweigerter Kostenübernahme der Krankenkasse für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen;

  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse für medizinisch notwendige Operationen und sonstige Behandlungs – und Therapiemaßnahmen. (Beispielsweise bei Brustverkleinerungen (Mamma-Reduktionsplastik) oder Fettabsaugung (Liposuktion).

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Im Medizinrecht sind die unterschiedlichsten Sachverhalte denkbar.

 

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Hier die Antworten auf einige der wichtigen Fragen:

Ich habe den Verdacht vom Arzt fehlerhaft behandelt worden zu sein - Was soll ich tun?

Die Ärzte sagen, sie hätten alles richtig gemacht. Es handelt sich doch um medizinische Materie. Wie kann ich herausfinden und beweisen, dass etwas falsch gemacht wurde?

Ich bin in meiner Lebensführung eingeschränkt. Was kann ich verlangen? Wie hoch fällt mein Schmerzensgeld aus?

Was ist der typische Fall im Zahnarzthaftungsrecht?

Wie hoch ist das Schmerzensgeld in Zahnarzthaftungsfällen?

Arzthaftungsrecht – Schmerzensgeld und Schadensersatz nach ärztlichen Behandlungsfehlern

 

Ich habe den Verdacht vom Arzt fehlerhaft behandelt worden zu sein - Was soll ich tun?

Ob eine fehlerhaft durchgeführte OP, eine fehlerhafte oder verspätete Diagnose, eine unterlassene Befunderhebung oder eine nicht durchgeführte oder falsche Aufklärung des Patienten. Die negativen Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers (im Volksmund: Kunstfehler) für den Patienten und die Angehörigen können gravierend sein. Neben körperlichen Beeinträchtigungen und psychischen Leiden und den damit einhergehenden erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung, kommen meist beträchtliche materielle Schäden wie etwa Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden und vermehrte Bedürfnisse hinzu.

Für die Patienten und die Angehörigen ist die Situation sehr belastend. Belasten Sie sich daher nicht auch noch zusätzlich mit rechtlichen und medizinischen Fragen. Holen Sie sich kompetente Hilfe bei einem im Medizinrecht tätigen Anwalt.

Sollten Sie Zweifel daran haben, dass eine ärztliche Behandlung dem medizinischen Standard entsprach und Sie dadurch Schäden davongetragen haben und sind Sie sich nicht sicher, wie in dieser Situation zu handeln ist, sollten Sie auf eine Rechtsverfolgung nicht ohne weiteres verzichten. Kommen Sie auf mich zu! Ich helfe Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche!

Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts habe ich bereits zahlreiche Fälle bearbeitet und Patienten, die Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern geworden sind, bei der Geltendmachung Ihrer rechtlichen Ansprüche geholfen. Ich kann daher auf einen fundierten Erfahrungsschatz auf dem Gebiet des Medizinrechts zurückgreifen.

Die Ärzte sagen, sie hätten alles richtig gemacht. Es handelt sich doch um medizinische Materie. Wie kann ich herausfinden und beweisen, dass etwas falsch gemacht wurde?

Zum einen können sich bereits aus den Behandlungsunterlagen Anhaltspunkte für einen ärztlichen Behandlungsfehler ergeben. Auf die Einsicht in die Behandlungsunterlagen haben Sie gemäß § 630 g BGB einen gesetzlichen Anspruch. Die Einsicht nehme ich für Sie vor und prüfe die Behandlungsunterlagen auf Auffälligkeiten. Gegebenenfalls sollten auch Sie sich schon rechtzeitig bereits während des Klinikaufenthaltes die Behandlungsunterlagen aushändigen lassen.

Zum anderen ist die Möglichkeit vorgesehen, die eigene Krankenkasse um Unterstützung zu ersuchen. Die Krankenkasse leistet die Unterstützung in der Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Auch wenn die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden grundsätzlich beim Patienten liegt, ist die Beweislast dann umgekehrt, d.h. die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für erlittenen Schäden wird vermutet, wenn ein grober Behandlungsfehler festgestellt wird, das heißt das Verhalten gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat und das Fehlverhalten des Arztes aus objektiver Sicht nicht verständlich erscheint. Hierzu werden zum einen medizinische Fachliteratur herangezogen.

Auch das Sachverständigengutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen bietet hierzu Hilfestellung und Anhaltspunkte.

Lassen Sie sich also nicht entmutigen!

Ich bin in meiner Lebensführung eingeschränkt. Was kann ich verlangen? Wie hoch fällt mein Schmerzensgeld aus?

Bei Verletzungen und Schäden beispielsweise im orthopädischen Bereich, bei Armen, Beinen, Hüften, Schultern etc. sind nach fehlerhaften Operationen nicht selten mehrere Revisionsoperationen (Folge-OPs) notwendig. Dies verstärkt und verlängert die Leiden des Patienten um einen ganz erheblichen Zeitraum. Nicht selten verbleiben auch irreversible Dauerschäden. Patienten können häufig nicht mehr in derselben Form dem Sport und sonstigen Hobbies nachgehen wie zuvor.

Die von den Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge sind in vielen Fällen ganz erheblich und können bei gravierenden Dauerschäden trotz der traurigen Situation für den Patienten wenigstens Genugtuung schaffen.

So können beispielsweise etwa bei einer falsch operierten Hüfte 25.000,00 € Schmerzensgeld durch das Gericht zugesprochen werden.

Nach einer fehlerhaften Implantation einer Knie – Totalendoprothese und einer anschließenden Fehlrotation des Kniegelenks, welche Revisionsoperationen und einen Prothesenwechsel zur Folge hatte, wurden durch das Gericht 20.000,00 € zugesprochen.

In einem anderen Fall klärte der Arzt vor der Implantation einer Knie – Totalendoprothese nicht darüber auf, dass es möglicherweise zu einer Knieversteifung kommen könnte. Es kam zu einer Knieversteifung. Das Gericht sprach ein Schmerzensgeld von 20.000,00 €.

Nach einer fehlerhaften Radiusfraktur mit Gelenkbeteiligung und einer anschließenden Schraubenfehllage und unterlassener Revisionsoperation hat ein Gericht 30.000,00 € zugesprochen. Es kam in diesem Fall zu vielen Folgeoperationen und es verblieben erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen von Hand und Arm als Dauerschaden.

Aber auch bei einer erlittenen Lähmung nach einem Schlaganfall wegen einer Fehldiagnose und verfrühter Entlassung aus dem Krankenhaus sprechen die Gerichte auch teilweise 100.000,00 € und mehr zu.

Auch bei anderen Schäden wie beispielsweise nach nicht erkannten Herzinfarkten, Geburtsschäden wegen fehlerhafter ärztlicher Vorgehensweise während des Geburtsvorgangs oder im Vorfeld, können erhebliche Schmerzensgeldsummen zugesprochen werden. Auch als Erbe eines in Folge einer fehlerhaften Behandlung Verstorbenen Patienten können Sie

gegebenenfalls Schmerzensgeldansprüche geltend machen, welche nach dem Erbfall auf Sie übergegangen sind.

Im Übrigen entstehen dem Patienten in der Regel auch ganz beträchtliche materielle Schäden in Form von Verdienstausfall, vermehrten Bedürfnissen, Haushaltsführungsschäden und Unterhaltsschäden etc.

Dabei handelt es sich um erhebliche Schadenspositionen, deren Ausgleich Ihnen zusteht! Ohne kompetente anwaltliche Unterstützung ist es quasi unmöglich, diese zahlreichen und meist erheblichen Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Kommen Sie daher auf mich zu. Ich unterstütze Sie!

 

Fehlerhafte zahnärztliche Behandlung

 

Was ist der typische Fall im Zahnarzthaftungsrecht?

Bei zahnarzthaftungsrechtlichen Fällen drehen sich die meisten Fälle um eine fehlerhafte prothetische Versorgung im Rahmen einer Zahnersatzbehandlung.

Fehlerhafte zahnärztliche Behandlungen können für den Patienten sehr unangenehme Folgen haben.

Die Prothese fällt heraus. In der Folge ist die Funktion der Zähne nicht gegeben. Selbst einfachste Dinge, wie etwa das Sprechen und das Essen ist mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Es kommt zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung, insbesondere zu Schmerzen im Kopf-Hals- und Nackenbereich.

Welche Rechte stehen mir zu?

Sollte eine zahnärztliche Behandlung nicht fachgerecht erbracht worden sein, hat der Zahnarzt grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht.

Sie als Patient müssen sich also wieder bei demselben Zahnarzt vorstellen und die Nachbesserung durch ihn vornehmen lassen. Gegebenenfalls muss die Prothetik neu angefertigt werden.

Ich habe zu dem bisherigen Zahnarzt kein Vertrauen mehr. Kann ich mich auch von einem anderen Zahnarzt behandeln lassen?

In manchen Fällen sind Sie nicht gezwungen, sich unbedingt bei demselben Zahnarzt erneut behandeln zu lassen.  Beispielsweise dann, wenn der Zahnarzt uneinsichtig ist und abstreitet, einen Fehler gemacht zu haben. Zum anderen dann, wenn er die Nachbehandlung verweigert oder die Nachbehandlung für Sie als Patienten unzumutbar ist.

Wann eine Unzumutbarkeit vorliegt, entscheidet das Gericht nach den Umständen des Einzelfalls.

Muss ich die Vergütung bei Falschbehandlung dennoch zahlen?

Wenn die zahnärztliche Leistung vollkommen unbrauchbar ist, also nicht einmal mehr zu einem Teil zu gebrauchen ist, verliert der Zahnarzt seinen Vergütungsanspruch.

Ob die Zahnprothese vollkommen unbrauchbar ist oder nicht, wird durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten ermittelt.

Was kann ich verlangen, welche Ansprüche habe ich?

Bei fehlerhafter Behandlung haben Sie einen Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit oder Rückzahlung der bezahlten Vergütung.

Ist die zahnärztliche Leistung aufgrund eines Behandlungsfehlers mangelhaft und nicht mehr zu gebrauchen, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Kosten der Neuanfertigung. Sie können alternativ die Rückerstattung des bereits geleisteten Honorars verlangen. Es steht Ihnen ein Wahlrecht zu

Sie können also entweder das Honorar der ursprünglichen zahnärztlichen Behandlung zurückfordern oder die Nachbehandlungskosten.

Sollten Sie sich für eine Rückzahlung des Honorars entscheiden, können Sie darüber hinaus nur noch die Mehrkosten für die Folgebehandlung verlangen.

Wie kann ich beweisen, dass der Zahnarzt etwas falsch gemacht hat?

Es bestehen umfangreiche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten der Zahnärzte. In diese Dokumente kann ich für Sie Einsicht nehmen.

Sollten Sie bereits selbst mit ihrem Zahnarzt über Ihre Vorwürfe gesprochen haben, sollten Sie dokumentieren, wie dieser sich dazu geäußert hat. Möglicherweise hat er den Fehler ihnen gegenüber eingeräumt oder es ergeben sich andere Anhaltspunkte.

Zudem gibt es die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)

Ich hole zunächst die Behandlungsunterlagen beim Zahnarzt ein und prüfe, inwiefern dem Zahnarzt der Vorwurf gemacht werden muss, dass im Rahmen der Behandlung der zahnärztliche Standard unterschritten worden ist.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld in Zahnarzthaftungsfällen?

Die von den Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge bei zahnärztlichen Fehlern variieren zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro.

Bei einer unzureichenden Prothetik durch Aufsatz auf vorhandenen Implantaten und der Notwendigkeit der Neuerstellung und erlittenen Schmerzen können beispielsweise 1.000,00 € zugesprochen werden.

Bei Zahnfleischentzündungen nach fehlerhafter Brückenbehandlung und Beschwerden über einen Zeitraum von zwei Jahren können von Gerichten 2.000,00 € zugesprochen werden.

Bei einer unbrauchbaren prothetischen Versorgung, die zu gravierenden Schmerzen führte über einen längeren Zeitraum, wurden auch schon 3.000,00 € zugesprochen.

Bei einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD) nach Zahnversorgung und fünf Jahren Beschwerdezeit mit Verspannungen im Kopf- und Nackenbereich sowie Taubheitsgefühlen im Mund wurden auch schon 10.000,00 € zugesprochen.

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Schmerzensgeld bei Zahnarzthaftung
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