top of page
Geparkte Autos

Autokaufrecht

Schnelle Hilfe - Durchsetzung ihrer Ansprüche

Wie kann ich Ihnen im Autokaufrecht helfen?

Nach dem Abschluss eines KFZ-Kaufvertrages entstehen in der Folge häufig rechtliche Streitigkeiten. Inbesondere bei Gebrauchtwagen treten kurze Zeit nach einem Autokauf häufig Mängel auf, wie etwa ein Motorschaden oder  Getriebeschaden. In diesem Fall sollten Sie bereits frühzeitig professionelle anwaltliche Hilfe von einem im Autokaufrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, um Ihre Mängelgewährleistungsrechte zu wahren und Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung durchzusetzen. Bei der richtigen Vorgehensweise mit anwaltlicher Hilfe können Sie den KFZ-Kaufvertrag rückabwickeln, das Fahrzeug zurückgeben und Ihr Geld zurückerlangen.

Damit die Bearbeitung schneller geht, ist es hilfreich, wenn Sie bereits zum Erstgespräch folgende Unterlagen bereithalten:

  • Den KFZ-Kaufvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)

  • Die Anzeige bzw. das Prospekt aus dem Internet

  • Eine Beschreibung der am Fahrzeug auftretenden Mangelerscheinung.

  • Für den Fall, dass das Fahrzeug finanziert sein sollte, den Finanzierungsvertrag

  • Fragebogen zum Autokauf

Ich setze mich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung, zeige die Mängel an, fordere zur Nachbesserung auf und erkläre für den Fall der Verweigerung, für Sie den Rücktritt. Sollte der Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages und die Rückzahlung des Kaufpreises dennoch verweigern, wird im nächsten Schritt Klage erhoben.

Jetzt Ihre Ansprüche durchsetzen

Wir klären für Sie schnellstmöglich die Rechtslage und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise

Termin Vereinbaren

Wir prüfen die Rechtslage 

Formulare Ausfüllen

Damit es schneller geht

Persönliche Beratung

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

In nur 3 Schritten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Einfach, bequem & schnell

Prüfung

Wir prüfen schnellstmöglich Ihre Erfolgsaussichten.

Mehr zum Autokaufrecht

Im Autokaufrecht sind die unterschiedlichsten Sachverhalte denkbar.

 

Wir prüfen für Sie schnell die Rechtslage und schlagen die weitere Vorgehensweise vor. 

Hier die Antworten auf einige der wichtigen Fragen:

Der Verkäufer beruft sich auf einen Haftungsausschluss im Vertrag. Ist dieser wirksam?

Bei wem liegt die Beweislast?

Kann ich den Mangel nicht einfach selbst beseitigen?

Welche Unterlagen werden benötigt, was muss ich zum Termin mitbringen oder übermitteln?

Beim Autokaufrecht handelt es sich um einen Teilbereich des Verkehrsrechts, genauer des Verkehrsvertragsrechts.

Nach dem Erwerb eines Fahrzeugs treten nicht selten Mängel auf, von denen man vor dem Kauf nichts wusste. Dies ist für den Käufer sehr ärgerlich. Denn es wurde eine nicht unerhebliche Summe für das Fahrzeug ausgegeben, gegebenenfalls über längere Zeit hin für den Erwerb dieses Fahrzeugs Geld gespart.

Umso ärgerlicher ist es, wenn das Wunschfahrzeug dann nicht ordnungsgemäß funktioniert. Noch viel ärgerlicher wird die Situation dann, wenn man die Mängel am Fahrzeug dem Verkäufer anzeigt und dieser jeglichen Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs abstreitet, sondern behauptet, Sie hätten den Mangel selbst verursacht oder der Mangel müsse aufgrund von Verschleiß eingetreten sein.

Oftmals berufen sich die Verkäufer auch auf Klauseln im Vertrag wie etwa „gekauft wie Probe gefahren“, „gekauft wie besichtigt“ oder „unter Ausschluss jeglicher Sachmängelgewährleistung“ und behaupten, Sie hätten keinerlei Ansprüche.

Die Nachbesserung und die Rücknahme des Fahrzeugs gegen die Rückzahlung des Kaufpreises werden unter Berufung auf diese Klauseln verweigert.

Diese Klauseln können aber unter bestimmten Umständen unwirksam sein, etwa dann, wenn Sie Verbraucher/in sind und das Fahrzeug von einem Unternehmer Händler gekauft haben und es sich daher um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

Als Verbraucher können Sie sich in diesen Fällen auf die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs im BGB berufen. Diese sehen unter anderem vor, dass Händler sich auf Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers dessen Mängelgewährleistungsansprüche ausschließen, nicht berufen können.

Die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf sehen zudem vor, dass die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Übergabe zugunsten des Verbrauchers vermutet wird, wenn innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe des Fahrzeugs Mängelsymptome und Mangelerscheinungen am Fahrzeug festgestellt werden, wie etwa ein Motorschaden oder ein Getriebeschaden.

Die Beweislast ist dadurch umgekehrt. Der Händler muss also beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei gewesen ist.

Die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung sind für Verbraucher in solchen Fällen daher denkbar günstig.

Die einjährige Regelung zur Beweislastumkehr gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2022 gekauft worden sind. Für Fahrzeuge die vor dem 01.01.2022 erworben worden sind, gilt für Beweislastumkehr eine sechsmonatige Regelung.

Sollten Sie auf das Fahrzeug über eine Internetseite oder eine Plattform aufmerksam geworden sein, sollten Sie das Prospekt und die Angaben im Internet auf jeden Fall frühzeitig sichern und ausdrucken.

Denn auch die Angaben in dem Prospekt der Internetplattform – etwa Unfallfreiheit, Anzahl der Vorbesitzer, Kilometerstand oder Ausstattung des Fahrzeugs – können als Beschaffenheitsvereinbarung gelten. Sollten die tatsächliche Ausstattung des Fahrzeugs von den Angaben im Internet abweichen, kann auch dies zu einem Sachmangel führen, der möglicherweise zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Gegebenenfalls kann bei einer vereinbarten, aber letztlich nicht vorhandenen Ausstattung auch eine Kaufpreisminderung geltend gemacht werden. Hierfür muss gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, welches den Minderwert des Fahrzeugs ermittelt.

Für die Festellung eines Mangels und zur Beweissicherung ist auch die Einholung eines vorgerichtlichen Privatgutachtens denkbar, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Diese übernimmt unter Umständen die Kosten für das Privatgutachten.

Auf keinen Fall sollten Sie einen festgestellten Schaden oder Mangel einfach selbst reparieren lassen. Denn grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht zur zweiten Andienung. Sollten Sie den Mangel einfach auf eigene Faust reparieren lassen, erlöschen all Ihre Mängelgewährleistungsrechte bezüglich des Fahrzeugs. Sie können dann weder die Bezahlung der Reparaturkosten vom Verkäufer verlangen, noch das Fahrzeug zurückgeben. Nur im Ausnahmefall können möglicherweise Reparaturkosten vom Verkäufer verlangt werden, etwa bei arglistiger Täuschung. Dass der Verkäufer Sie allerdings arglistig getäuscht hat, müssen Sie beweisen. Die Beweislast für die arglistige Täuschung liegt beim Verbraucher. Dies zu beweisen ist regelmäßig mit ganz erheblichen Schwierigkeiten verbunden und der Versuch der Beweisführung oftmals erfolglos.

Lassen Sie also bei festgestellten Mängeln nicht ohne Weiteres Reparaturen durchführen.

Die Verjährung tritt in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung / Übergabe des Fahrzeugs ein. Bei Gebrauchtwagen kann die Verjährung allerdings auf bis zu 1 Jahr verkürzt werden. Von dieser Möglichkeit wird auch häufig Gebrauch gemacht. Sollte das Jahr daher fast vorbei sein, handeln Sie schnell!

Rufen Sie umgehend nach Feststellung des Mangels an, damit ich verjährungshemmende Maßnahmen einleiten kann.

Kommen Sie auf mich zu. Ich helfe Ihnen dabei, dem Händler die Mängel in der richtigen Art und Weise anzuzeigen und Ihren Rückabwicklungsanspruch durchzusetzen.

Übermitteln Sie mir hierzu bitte:

  • Den Kaufvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)

  • Die Anzeige bzw. das Prospekt aus dem Internet

  • Eine Beschreibung der am Fahrzeug auftretenden Mangelerscheinung.

  • Für den Fall, dass das Fahrzeug finanziert sein sollte, den Finanzierungsvertrag

  • Fragebogen zum Autokauf

Wirksamkeit
Beweislast
Reparatur
Unterlagen
bottom of page