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Frau am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht

Schnelle Hilfe - Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Beratungsanker

Ihnen wurde gekündigt und Sie möchten dagegen vorgehen? 

Für viele gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht ein allgemeiner gesetzlicher Kündigungsschutz. Dieser wird im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wurden diese nicht eingehalten, ist die Kündigung womöglich unwirksam.

Wenden Sie sich daher umgehend nach der Ihnen zugegangenen Kündigung an uns, damit wir alle Details mit Ihnen besprechen können und fristgerecht Kündigungsschutzklage für Sie erheben können. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

ACHTUNG: Ab Zugang der Kündigung haben Sie gemäß § 4 KSchG nur 3 Wochen Zeit, die Klage einzureichen. Verlieren Sie also keine Zeit.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unterstütze ich Sie ebenfalls gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen von

  • Vergütungsansprüchen

  • Urlaubsansprüchen

  • Abmahnungen

  • Zeugnisklagen bei ungerechtfertigten Arbeitszeugnissen

  • Gestaltung und Beratung vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen

  • Aufhebungsverträge und Abfindungen

  • Diskriminierung

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

  • Betriebsübergang

  • Tarifvertragsrecht

  • Mutterschutz

  • Befristete Arbeitsverträge

  • Arbeitsrechtliche Fragen im medizinschen Bereich

  • Arbeitsunfällen, Verkehrsunfällen (Wegeunfällen)

Jetzt Kündigungsschutzklage einreichen

Wir erstellen für Sie innerhalb von 24 Stunden einen Klageentwurf sowie ein außergerichtliches Rückweisungsschreiben an Ihren Arbeitgeber.

In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage
Einfach, bequem & schnell

Prüfung

Wir prüfen schnellstmöglich Ihre Erfolgsaussichten.

Erstgespräch

Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist.

PRÜFUNG

Besprechen der Erfolgsaussichten bei Erhebung der Klage

BEAUFTRAGUNG

Durchsetzung ihrer Ansprüche

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